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BGB Reform 2018

2018-01-16T17:05:09+01:00

Am 01.01.2018 tritt eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft. Die Reform beinhaltet wesentliche Änderungen im Bereich des Bau- und Architektenrechtes. Geschaffen wurde  ein eigenes Verbraucherbauvertragsrecht. Weiterhin wurden Regelungen zum Architektenvertragsrecht und zum Bauträgervertragsrecht neu eingefügt I. Allgemeines: Neben Änderungen im Kaufvertragsrecht wurde der Titel 9 Werkvertragsrecht im Rahmen der Reform völlig neu gegliedert. Neu [...]

Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass die förmliche Endabnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Abnahmeantrag des Auftragnehmers erfolgt, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme zunächst wegen Mängeln verweigert, dann aber auf die Anzeige der Mängelbeseitigung nicht reagiert.

2017-11-03T12:57:47+01:00

Leitsatz des OLG München zum Urteil vom 23.10.2012 - 9 U 733/12 vorhergehend: LG München I, 20.12.2011 - 5 O 24768/10 I. Sachverhalt: Der Auftragnehmer führte Schlosserarbeiten aus. Im Bauvertrag wurde die Geltung der VOB/B ausgeschlossen. Gleichzeitig wurde jedoch das Erfordernis einer förmlichen Abnahme vereinbart. Weiter wurde vereinbart, dass Abnahmetermin innerhalb von 2 Wochen nach [...]

Das arglistige Verschweigen eines Bauüberwachungsfehlers setzt das Bewusstsein voraus, dass die Leistung vertragswidrig erbracht wurde. Ein solcher Anschein entsteht selbst bei schwerwiegenden Baumängeln dann nicht, wenn der sich hieraus ergebende Bauüberwachungsfehler auch auf einfacher Nachlässigkeit beruhen kann. Allerdings genügt der Auftraggeber seiner Darlegungslast grundsätzlich, wenn die Mängel so augenfällig, schwerwiegend und/oder zahlreich sind, dass sie bei vernünftiger Betrachtungsweise nur infolge einer bewusst lückenhaften Bauüberwachung unentdeckt bleiben konnten oder hätten bemerkt werden müssen.

2017-11-03T12:57:14+01:00

Leitsatz des OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.02.2013 - 1 U 46/12 I. Sachverhalt: An einem Gebäudedach treten nach Ablauf der 5 jährigen Gewährleistungsfrist Korrosionsschäden auf. Der Bauherr nimmt den mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten auf Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung in Anspruch. Im Verfahren werden vom Sachverständigen Mängeln entdeckt, die auf Grund ihrer Vielzahl und Schwere [...]

Ein Bauunternehmer verschweigt einen Gründungsmangel arglistig, wenn er in Kenntnis seiner dahingehenden vertraglichen Verpflichtung die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung nicht vorgenommen hat und er den Besteller bei der Abnahme des Hauses darauf und auf die damit verbundenen Risiken nicht hinweist.

2017-11-03T12:55:54+01:00

Leitsatz des BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 116/10 vorhergehend: OLG Oldenburg, 29.10.2009 - 8 U 103/09 LG Osnabrück, 27.03.2009 - 7 O 3996/04 Sachverhalt: Der Kläger macht Schadensersatzansprüche gegen die Erben eines Bauunternehmers wegen des Vorliegens von Baumängeln eines im Jahr 1988 fertiggestellten Reihenwohnhauses geltend. Der  Baugrund unterhalb der Bodenplatte des Gebäudes ist  [...]

Umfasst ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen nach § 68 HOAI, muss die Abrechnung solcher Leistungen gemäß § 69 Abs. 1 HOAI getrennt nach Anlagengruppen und den jeweiligen anrechenbaren Kosten der Anlagengruppen und der Honorartafel zu § 74 Abs. 1 HOAI erfolgen. Der Tafelhöchstwert ist überschritten, wenn die anrechenbaren Kosten einer Anlagengruppe diesen Betrag übersteigen. Nur soweit das der Fall ist, dürfen die Parteien das Honorar gemäß § 74 Abs. 2, § 16 Abs. 3 HOAI frei vereinbaren.*)

2017-11-03T12:55:28+01:00

b) Eine gemäß § 4 Abs. 1 HOAI schriftlich bei Auftragserteilung getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, wenn die danach zu zahlende Pauschalvergütung das Honorar nicht unterschreitet, das dem Auftragnehmer nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unter Berücksichtigung der dort festgelegten Mindestsätze zusteht. Sie ist auch nicht deshalb unwirksam, weil der für gemäß § 74 Abs. 2, § 16 [...]

1. Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeiten in engem Zusammenhang mit den Vorarbeiten eines anderen oder aufgrund dessen Planung ausführt, hat zu untersuchen und gegebenenfalls auch Erkundigungen einzuziehen, ob diese Vorarbeiten eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können. 2. Ein Installateur, der den Auftrag hat, eine Hausleitung an eine Grundleitung mit Rückstausicherung anzuschließen, muss prüfen, ob die von ihm ausgewählte Grundleitung eine solche Sicherung hat.

2017-11-03T12:54:40+01:00

Leitsatz des BGH zu seinem Urteil vom 30.06.2011 - VII ZR 109/10 Sachverhalt: Der Auftraggeber beauftragte ein Unternehmen mit der Verlegung von zwei Entwässerungsleitungen vom öffentlichen Kanal bis zu einem Mehrfamilienwohnhaus. Die Entwässerungsleitung für die Souterrainwohnungen wurde mit einem Rückstauventil versehen, die andere Entwässerungsleitung für die übrigen Wohnungen wurde hingegen nicht mit einem Rückstauventil ausgestattet. [...]

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