Falls Sie eine Privatperson sind, kostet Sie ein einfaches erstes Beratungsgespräch maximal € 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer. Bei einer umfangreicheren Beratung fallen Kosten in Höhe bis maximal € 250,00 zzgl. Mehrwertsteuer an. In allen anderen Fällen wird die Höhe des Honorars vorab mit Ihnen vereinbart.
Was kostet Sie die Beauftragung des Anwalts, wenn die Tätigkeit über eine erste Beratung hinausgeht?
Das Honorar des Anwalts für eine außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Verbindung mit der diesem beiliegenden Gebührentabelle und dem der Streitigkeit zu Grund liegenden Streitwert. Bitte fragen Sie Ihren Anwalt, dieser wird Ihnen die voraussichtlichen Kosten gerne mitteilen.
Grundsätzlich muss die Partei, die den Rechtsstreit verliert dessen Kosten tragen. Neben den Kosten des eigenen Rechtsanwalts müssen auch die Kosten des Rechtsanwalts der Gegenseite, die Gerichtskosten und die Kosten eines durch das Gericht beauftragten Sachverständigen bezahlt werden.
ingen Sie zu Ihrem ersten Termin den Namen und die Versicherungsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung mit. Der Anwalt kümmert sich um alles Weitere. Möchten Sie vor einem Termin sicher gehen ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, empfiehlt es sich jedoch vorab mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen.
Nein, die Einholung der Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung ist für Sie kostenlos.
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Es kommt darauf an, wie lange Sie bereits rechtschutzversichert sind, welche Rechtsstreitigkeiten nach Ihren Vertrag versichert sind und ob sich das Honorar des Anwalts im Rahmen der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz hält.
Verhalten Sie sich höflich und mit dem nötigen Respekt. Stören Sie nicht den Ablauf der Verhandlung in dem Sie das Gericht oder andere Personen bei ihren Ausführungen unterbrechen. Denken Sie immer daran, dass das Gericht über Ihren Fall entscheiden wird!
Kleiden Sie sich dem Anlass entsprechend! Sie müssen nicht unbedingt einen Anzug vor Gericht tragen, Jogginghosen oder verschmutzte Arbeitskleidung sind jedoch keines falls angemessen.