Rechtsanwalt Florian Krämer

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Die Kanzlei:

Die Rechtsanwaltskanzlei Krämer wird bereits in der 2. Generation geführt. Seit Gründung der Kanzlei im Jahr 1988, durch die Anwälte Joachim Link (verstorben im Jahr 1997) und Johannes Krämer, gehören Mandate aus den Bereichen des privaten und öffentlichen Baurechts sowie des Architekten- und Ingenieurrechts zum Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei. Seit der Übernahme der Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Florian Krämer im Jahr 2006, bildet der Bereich Medizin- und Arzthaftungsrecht einen weiteren Interessenschwerpunkt der Kanzlei. Die Kanzlei befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bismarckplatzes in der Innenstadt von Heidelberg, nur 5 Gehminuten von den Gerichten entfernt.

Unsere Stärken:

Die Anwaltskanzlei Krämer bietet ihren Mandanten eine individuelle, fachkundige und kundenorientierte Betreuung. Keine langen Bearbeitungs- und Wartezeiten wie in großen  Kanzleien üblich. Eine Betreuung unserer Mandanten vor Ort, insbesondere die persönliche Teilnahme an Terminen mit Sachverständigen auf der Baustelle, Abnahmeterminen oder Gesprächsterminen mit öffentlichen Auftraggebern, sind für uns ebenso eine Selbstverständlichkeit wie die Prüfung von Aufmaßunterlagen und umfangreichen Vertragsunterlagen direkt im Betrieb des Mandanten.

Rechtsanwalt Florian Krämer:

Rechtsanwalt Florian Krämer studierte das Fach Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karl-Universität in Heidelberg. Er legte das erste juristische Staatsexamen in Heidelberg ab. Das Referendariat absolvierte er am Landgericht in Heidelberg. Der Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens erfolgte ebenfalls in Heidelberg. Herr Rechtsanwalt Krämer nahm bereits während des Referendariats an einer Zusatzausbildung im Bereich Medizinrecht teil, welche Voraussetzung für eine Zulassung als Fachanwalt für Medizinrecht ist. Seit Juni 2006 führt er die Rechtsanwaltskanzlei Krämer als selbstständiger Anwalt fort. Im Oktober 2010 hat Herr Rechtsanwalt Krämer einen Fachanwaltslehrgang im Bereich Bau- und Architektenrecht erfolgreich absolviert und ist seit August 2011 berechtigt die Bezeichnung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht zu führen.