BGB Reform 2018
Am 01.01.2018 tritt eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches in Kraft. Die Reform beinhaltet wesentliche Änderungen im Bereich des Bau- und Architektenrechtes. Geschaffen wurde ein eigenes Verbraucherbauvertragsrecht. Weiterhin wurden Regelungen zum Architektenvertragsrecht und zum Bauträgervertragsrecht neu [...]
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass die förmliche Endabnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Abnahmeantrag des Auftragnehmers erfolgt, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme zunächst wegen Mängeln verweigert, dann aber auf die Anzeige der Mängelbeseitigung nicht reagiert.
Vereinbaren die Parteien eines Bauvertrags, dass die förmliche Endabnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Abnahmeantrag des Auftragnehmers erfolgt, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Abnahme zunächst wegen Mängeln verweigert, dann aber auf die Anzeige der Mängelbeseitigung nicht reagiert.
Leitsatz des OLG München zum Urteil vom 23.10.2012 - 9 U 733/12 vorhergehend: LG München I, 20.12.2011 - 5 O 24768/10 I. Sachverhalt: Der Auftragnehmer führte Schlosserarbeiten aus. Im Bauvertrag wurde die Geltung der VOB/B [...]
Das arglistige Verschweigen eines Bauüberwachungsfehlers setzt das Bewusstsein voraus, dass die Leistung vertragswidrig erbracht wurde. Ein solcher Anschein entsteht selbst bei schwerwiegenden Baumängeln dann nicht, wenn der sich hieraus ergebende Bauüberwachungsfehler auch auf einfacher Nachlässigkeit beruhen kann. Allerdings genügt der Auftraggeber seiner Darlegungslast grundsätzlich, wenn die Mängel so augenfällig, schwerwiegend und/oder zahlreich sind, dass sie bei vernünftiger Betrachtungsweise nur infolge einer bewusst lückenhaften Bauüberwachung unentdeckt bleiben konnten oder hätten bemerkt werden müssen.
Das arglistige Verschweigen eines Bauüberwachungsfehlers setzt das Bewusstsein voraus, dass die Leistung vertragswidrig erbracht wurde. Ein solcher Anschein entsteht selbst bei schwerwiegenden Baumängeln dann nicht, wenn der sich hieraus ergebende Bauüberwachungsfehler auch auf einfacher Nachlässigkeit beruhen kann. Allerdings genügt der Auftraggeber seiner Darlegungslast grundsätzlich, wenn die Mängel so augenfällig, schwerwiegend und/oder zahlreich sind, dass sie bei vernünftiger Betrachtungsweise nur infolge einer bewusst lückenhaften Bauüberwachung unentdeckt bleiben konnten oder hätten bemerkt werden müssen.
Leitsatz des OLG Zweibrücken, Urteil vom 13.02.2013 - 1 U 46/12 I. Sachverhalt: An einem Gebäudedach treten nach Ablauf der 5 jährigen Gewährleistungsfrist Korrosionsschäden auf. Der Bauherr nimmt den mit der Bauüberwachung beauftragten Architekten auf [...]
1. Der Rücktritt von einem Einheitspreisvertrag wegen erheblicher Mehrmengen ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers in Kenntnis der Unrichtigkeit der dem Angebot zugrunde gelegten Mengenangaben angenommen hat.
1. Der Rücktritt von einem Einheitspreisvertrag wegen erheblicher Mehrmengen ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers in Kenntnis der Unrichtigkeit der dem Angebot zugrunde gelegten Mengenangaben angenommen hat.
2. Nach den Grundsätzen des kaufmännischen Bestätigungsschreibens ist es für einen wirksamen Vertragsschluss nicht erforderlich, dass die Verhandlungen tatsächlich zu einer verbindlichen Übereinkunft geführt haben. Es reicht vielmehr aus, dass das Bestätigungsschreiben auf eine getroffene [...]
1. Ist der Architekt für seine Honorarabrechnung auf Informationen/Unterlagen zu den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens angewiesen, steht ihm gegenüber seinem Auftraggeber ein vertraglicher Auskunftsanspruch zu.
1. Ist der Architekt für seine Honorarabrechnung auf Informationen/Unterlagen zu den anrechenbaren Kosten des Bauvorhabens angewiesen, steht ihm gegenüber seinem Auftraggeber ein vertraglicher Auskunftsanspruch zu.
2. Der Architekt hat keinen Anspruch gegen den Bauherrn auf Einsicht in dessen Baukostenzusammenstellungen.*) 3. Es steht vielmehr im Ermessen des Bauherrn, wie er seiner Auskunftspflicht zu den anrechenbaren Kosten gegenüber dem Architekten nachkommen will.*) [...]
Ein Bauunternehmer verschweigt einen Gründungsmangel arglistig, wenn er in Kenntnis seiner dahingehenden vertraglichen Verpflichtung die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung nicht vorgenommen hat und er den Besteller bei der Abnahme des Hauses darauf und auf die damit verbundenen Risiken nicht hinweist.
Ein Bauunternehmer verschweigt einen Gründungsmangel arglistig, wenn er in Kenntnis seiner dahingehenden vertraglichen Verpflichtung die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung gebotene Bodenuntersuchung nicht vorgenommen hat und er den Besteller bei der Abnahme des Hauses darauf und auf die damit verbundenen Risiken nicht hinweist.
Leitsatz des BGH, Urteil vom 08.03.2012 - VII ZR 116/10 vorhergehend: OLG Oldenburg, 29.10.2009 - 8 U 103/09 LG Osnabrück, 27.03.2009 - 7 O 3996/04 Sachverhalt: Der Kläger macht Schadensersatzansprüche gegen die Erben eines Bauunternehmers [...]
Umfasst ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen nach § 68 HOAI, muss die Abrechnung solcher Leistungen gemäß § 69 Abs. 1 HOAI getrennt nach Anlagengruppen und den jeweiligen anrechenbaren Kosten der Anlagengruppen und der Honorartafel zu § 74 Abs. 1 HOAI erfolgen. Der Tafelhöchstwert ist überschritten, wenn die anrechenbaren Kosten einer Anlagengruppe diesen Betrag übersteigen. Nur soweit das der Fall ist, dürfen die Parteien das Honorar gemäß § 74 Abs. 2, § 16 Abs. 3 HOAI frei vereinbaren.*)
Umfasst ein Planungsauftrag Leistungen der Technischen Ausrüstung in mehreren Anlagengruppen nach § 68 HOAI, muss die Abrechnung solcher Leistungen gemäß § 69 Abs. 1 HOAI getrennt nach Anlagengruppen und den jeweiligen anrechenbaren Kosten der Anlagengruppen und der Honorartafel zu § 74 Abs. 1 HOAI erfolgen. Der Tafelhöchstwert ist überschritten, wenn die anrechenbaren Kosten einer Anlagengruppe diesen Betrag übersteigen. Nur soweit das der Fall ist, dürfen die Parteien das Honorar gemäß § 74 Abs. 2, § 16 Abs. 3 HOAI frei vereinbaren.*)
b) Eine gemäß § 4 Abs. 1 HOAI schriftlich bei Auftragserteilung getroffene Honorarvereinbarung ist wirksam, wenn die danach zu zahlende Pauschalvergütung das Honorar nicht unterschreitet, das dem Auftragnehmer nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure unter [...]
Der Auftragnehmer hat Grund und Höhe seines Werklohnanspruchs in jeder Hinsicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber aufgrund von Mängeln eine Ersatzvornahme durchgeführt hat und der genaue Umfang der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung deshalb nicht mehr nachvollzogen werden kann. 2. Grundsätzlich legt der Auftragnehmer fest, wie er einen Mangel beseitigt. Kann der Mangel objektiv nur auf eine bestimmte Art und Weise beseitigt werden, muss der Auftraggeber keine andere Form der Mangelbeseitigung akzeptieren. Das Risiko einer Fehlbeurteilung trägt dabei der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer hat Grund und Höhe seines Werklohnanspruchs in jeder Hinsicht darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber aufgrund von Mängeln eine Ersatzvornahme durchgeführt hat und der genaue Umfang der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung deshalb nicht mehr nachvollzogen werden kann. 2. Grundsätzlich legt der Auftragnehmer fest, wie er einen Mangel beseitigt. Kann der Mangel objektiv nur auf eine bestimmte Art und Weise beseitigt werden, muss der Auftraggeber keine andere Form der Mangelbeseitigung akzeptieren. Das Risiko einer Fehlbeurteilung trägt dabei der Auftragnehmer.
Leitsatz des OLG Stuttgart, Urteil vom 30.12.2009 - 9 U 18/09 vorhergehend: LG Ulm, 30.12.2008 - 3 O 172/06 nachfolgend: BGH, 09.02.2012 - VII ZR 15/10 (NZB zurückgewiesen) Sachverhalt: Ein Dachdeckerunternehmen macht im Wege der [...]
1. Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeiten in engem Zusammenhang mit den Vorarbeiten eines anderen oder aufgrund dessen Planung ausführt, hat zu untersuchen und gegebenenfalls auch Erkundigungen einzuziehen, ob diese Vorarbeiten eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können. 2. Ein Installateur, der den Auftrag hat, eine Hausleitung an eine Grundleitung mit Rückstausicherung anzuschließen, muss prüfen, ob die von ihm ausgewählte Grundleitung eine solche Sicherung hat.
1. Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeiten in engem Zusammenhang mit den Vorarbeiten eines anderen oder aufgrund dessen Planung ausführt, hat zu untersuchen und gegebenenfalls auch Erkundigungen einzuziehen, ob diese Vorarbeiten eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können. 2. Ein Installateur, der den Auftrag hat, eine Hausleitung an eine Grundleitung mit Rückstausicherung anzuschließen, muss prüfen, ob die von ihm ausgewählte Grundleitung eine solche Sicherung hat.
Leitsatz des BGH zu seinem Urteil vom 30.06.2011 - VII ZR 109/10 Sachverhalt: Der Auftraggeber beauftragte ein Unternehmen mit der Verlegung von zwei Entwässerungsleitungen vom öffentlichen Kanal bis zu einem Mehrfamilienwohnhaus. Die Entwässerungsleitung für die [...]
1. Vereinbaren die Parteien, dass für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten des Architekten das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI entsprechend gilt, hat der Architekt ein Bautagebuch zu führen.
1. Vereinbaren die Parteien, dass für Inhalt und Umfang der werkvertraglichen Leistungspflichten des Architekten das Leistungsbild des § 15 Abs. 2 HOAI entsprechend gilt, hat der Architekt ein Bautagebuch zu führen.
2. Kommt der Architekt dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Besteller grundsätzlich gemäß § 634 BGB zur Minderung des Architektenhonorars berechtigt. Leitsatz zum Urteil des BGH vom 28.07.2011 - VII ZR 65/10 Sachverhalt: Die Parteien [...]
Bauvertragsrecht: Urteil zur analogen Anwendung der Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf Verhandlungsprotokolle beim Bauvertrag auch nach Vertragsabschluss.
Bauvertragsrecht: Urteil zur analogen Anwendung der Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf Verhandlungsprotokolle beim Bauvertrag auch nach Vertragsabschluss.
a) Der Vertretene, der auf Einladung zu einem Termin zur Verhandlung über einen bereits geschlossenen Vertrag einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen, wenn [...]
Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt. Das Unterlassen der gebotenen Therapie ist im Falle der Nichterhebung medizinisch gebotener Befunde nicht Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der Beweislastumkehr zugunsten des Patienten.
Für die Beweislastumkehr hinsichtlich des Ursachenzusammenhangs zwischen ärztlichem Fehler und Gesundheitsschaden reicht es aus, dass die Unterlassung einer aus medizinischer Sicht gebotenen Befunderhebung einen groben ärztlichen Fehler darstellt. Das Unterlassen der gebotenen Therapie ist im Falle der Nichterhebung medizinisch gebotener Befunde nicht Voraussetzung für die Annahme eines groben Behandlungsfehlers mit der Folge der Beweislastumkehr zugunsten des Patienten.
BGH, Urteil vom 29. 9. 2009 - VI ZR 251/ 08; OLG Bamberg Der Entscheidung lag folgender sachverhalt zu Grunde: Der Patient unterzog sich am 19.05.1998 einer Bypass-Operation. Kurz nach der Operation kam es zunächst [...]
Die Weitergabe von Patientendaten durch ein Krankenhaus oder einen Vertragsarzt an private Dienstleistungsunternehmen zwecks Leistungsabrechnung ist unzulässig
Die Weitergabe von Patientendaten durch ein Krankenhaus oder einen Vertragsarzt an private Dienstleistungsunternehmen zwecks Leistungsabrechnung ist unzulässig
1. Im Geltungsbereich des SGB 5 ist die Weitergabe von Patientendaten durch Leistungserbringer nur dann und in dem Umfang erlaubt, in dem bereichsspezifische Vorschriften über die Datenverarbeitung im SGB 5 dies gestatten; die allgemeinen Regelungen [...]
Schmerzensgeldentscheidung des LG Münster
1. Schwerste Schädelverletzungen eines neunjährigen Mädchens mit extremer traumatischer Hirnschädigung und Dauerschäden in Form von Bewegungsunfähigkeit, fehlender Kopfkontrolle, einer an Blindheit grenzenden Sehstörung, Inkontinenz, häufig auftretenden schmerzhaften Krampfanfällen bei zeitweisem wachkomaähnlichen Zustand, die eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung [...]
Die Beweislast bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers: Ist ein grober Behandlungsfehler (hier: Hygienefehler bei intraartikulärer Injektion) festgestellt, muss der Arzt beweisen, dass die Schädigung des Patienten nicht auf dem Behandlungsfehler beruht, sondern durch eine hyperergisch-allergische Ent-zündungsreaktion verursacht ist.
Die Beweislast bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers: Ist ein grober Behandlungsfehler (hier: Hygienefehler bei intraartikulärer Injektion) festgestellt, muss der Arzt beweisen, dass die Schädigung des Patienten nicht auf dem Behandlungsfehler beruht, sondern durch eine hyperergisch-allergische Ent-zündungsreaktion verursacht ist.
Leitsatz zum Urteil des BGH vom 8. Januar 2008 - VI ZR 118/06 Zum Sachverhalt: Ein Berufsfußballspieler suchte einen Arzt nach einer Knieverletzung auf. Dieser injizierte dem Patienten zur Behandlung mehrere Medikamnete in das Knie. [...]
Schmerzensgeld nach eigenmächtiger Sterilisation
1. Ergibt sich im Rahmen einer sectio ein Befund, den der Arzt bei weiteren Schwangerschaften für gefährlich hält, ist die deswegen ungefragt vorgenommene Sterilisation weder von einer mutmaßlichen noch von einer hypothetischen Einwilligung der Patientin [...]
Pflicht zur Erhebung eines Sachverständigengutachtens im Arzthaftungsprozess
Im Arzthaftungsprozess hat das Gericht zur Aufklärung des medizinischen Sachverhalts in der Regel einen Sachverständigen einzuschalten. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten muss der Tatrichter jedenfalls dann einholen, wenn ein im Wege des Urkundsbeweises verwertetes Gutachten (hier: aus [...]