a) Der Vertretene, der auf Einladung zu einem Termin zur Verhandlung über einen bereits geschlossenen Vertrag einen Vertreter ohne Vertretungsmacht entsendet, muss sich dessen Erklärungen nach den zum kaufmännischen Bestätigungsschreiben entwickelten Grundsätzen zurechnen lassen, wenn er den im über die Verhandlung erstellten Protokoll enthaltenen und unterschriebenen Erklärungen des Vertreters nicht unverzüglich nach Zugang des Protokolls [...]
Bauvertragsrecht: Urteil zur analogen Anwendung der Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens auf Verhandlungsprotokolle beim Bauvertrag auch nach Vertragsabschluss.